Corona und Impfen
Inzidenzen, Impfen, Informationen: Alles zu Corona
Corona-Landesverordnung bis 22. August verlängert - Weiterhin Maskenpflicht im Nahverkehr und in Arztpraxen - Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 413,6
Ein Todesfall im Zusammenhang mit Corona sowie 420 Neuansteckungen meldet das Landesgesundheitsamt am Mittwoch für die Ortenau. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt erneut, wenn auch geringfügig auf den Wert 413,6. Auch der Landesdurchschnitt sinkt und erreicht den Wert 479,7.
Wer sich auf den Corona-Virus testen lassen möchte und symptomfrei ist, muss den Bürgertest selbst bezahlen. Das regelt die novellierte Bundestestverordnung vom 30. Juni. Weiterhin kostenfrei bleiben Antigen-Schnelltests für Kinder bis fünf Jahren, für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflege- und Seniorenheimen, für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Schwangere im ersten Trimester, pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige nachweislich Infizierter sowie Corona-Kranke, die sich freitesten lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenbeteiligung in Höhe von drei Euro fällig werden. Das ist der Fall, wenn am selben Tag eine Veranstaltung besucht werden soll, bei Besuchen von Menschen, die zu vulnerablen Gruppen zählen (Menschen im Alter ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen).
Die Gültigkeitsdauer der Corona-Verordnung ist bis Montag, 22. August verlängert worden. Weiterhin gilt: Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr (darunter auch in der Tram auf deutscher Rheinseite) bleibt ebenso bestehen wie in Einrichtungen der Wohnungshilfe und in Arztpraxen.
In Frankreich ist die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr entfallen. Nutzerinnen und Nutzer der Tramlinie D von Frankreich her kommend, müssen spätestens beim Überqueren des Rheins einen Mund-Nasen-Schutz aufziehen.
Das verbliebene Kreisimpfzentrum in Lahr hat seine Öffnungszeiten angepasst: Seit Freitag, 17. Juni, ist das Impfzentrum freitags in der Zeit von 14 bis 19 Uhr geöffnet.
Zwar ist beim Rathausbesuch sowie für Mitarbeitende der Stadtverwaltung seit 9. Mai keine Maskenpflicht mehr vorgeschrieben. Dennoch wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin empfohlen. Generell können Besucherinnen und Besucher wieder sämtliche Rathäuser und Dienststellen betreten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Termine je nach Dienstleistung auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten werden. Für den Bürgerservice können Termine nur über die Online-Terminvereinbarung ausgemacht werden. Termine im Ausländerbüro können telefonisch unter 07851 88-3423 vereinbart werden.
In der aktuellen Bundeseinreiseverordnung entfällt die Kategorie der Hochrisikogebiete. Das heißt: Wer nicht aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist, muss keinen 3G-Nachweis mehr erbringen. Andernfalls ist eine elektronische Einreiseanmeldung, ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie eine zweiwöchige Quarantäne vorgeschrieben. In der novellierten Einreiseverordnung ist die Liste der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannten Impfstoffe erweitert worden. Ergänzt wurden die Vakzine Sinova, Sinopharm, Coronavac und Covaxin. Nach der Grundimmunisierung durch einen der vier genannten Wirkstoffe hat nach 270 Tagen eine Auffrischungsimpfung zu erfolgen.