Corona und Impfen
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Neue Corona-Landesverordnung: Im ÖPNV und für medizinisches Fachpersonal gilt seit 31. Januar keine Maskenpflicht mehr
Tramfahrgäste können bald auf das Tragen eines Mundschutzes verzichten, da die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr mit der ab Dienstag, 31. Januar, gültigen Corona-Landesverordnung endet. Ebenfalls aufgehoben wird die Maskenpflicht für das medizinische Fachpersonal in Arztpraxen, bei Zahnärztinnen und -ärzten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie generell in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen besteht die FFP2-Maskenpflicht auch über den 31. Januar hinaus. Vom 2. Februar an ist auch bundesweit in Fernzügen das Tragen einer Schutzmaske nicht mehr verpflichtend.
Laut Robert-Koch-Institut liegt die Sieben-Tage-Inzidenz für den Ortenaukreis am Donnerstag, 2. Februar, bei 72,3. Damit liegt sie leicht über dem Landesdurchschnitt von 69,0.
Nachdem das Impfzentrum in Lahr am 30. September geschlossen hat, können sich Impfwillige bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Betriebsärztinnen und -ärzten sowie in Apotheken gegen den Corona-Virus immunisieren lassen. Impftermine lassen sich über das Landesportal vereinbaren. Wer Unterstützung bei der Buchung benötigt, kann sich montags bis samstags zwischen 8 und 20 Uhr telefonisch an die Hotline 0800 282 272 91 wenden.
Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst. Demnach entfällt seit Mittwoch, 16. November, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Stattdessen müssen sie außerhalb ihrer Wohnung an fünf Tagen eine OP- oder FFP2-Maske tragen. Besuche sowie die Beschäftigung in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sind in dieser Zeit nicht möglich. Kinder, die positiv getestet sind, aber noch nicht zur Schule gehen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Das Bundes-Infektionsschutzgesetz sieht ab Oktober folgende Regelungen vor: